Diese Seite betrifft alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die Arbeitssicherheitsschuhe tragen müssen und Fuß-, Knie-, Hüft- oder Rückenbeschwerden haben.
Jeder Arbeitnehmer muss Arbeitssicherheitsschuhe tragen, wo es laut Gesetzgeber erforderlich ist, da führt kein Weg vorbei. Arbeitnehmer mit gesunden Füßen oder solche, die keine Probleme mit ihrem Bewegungsapparat haben, lassen sich die Schuhe vom Arbeitgeber zur Verfügung stellen oder kaufen diese selbst. Egal, welche Marke dies ist, Hauptsache ist, dass der Arbeitssicherheitsschuh über die CE-Prüfung für den jeweiligen Betrieb verfügt und die benötigten Sicherheitsrichtlinien erfüllt. Wenn dann etwas an der Arbeit passiert, ist man durch die BG abgesichert.
Was ist aber mit den Arbeitnehmern oder Arbeitgebern, welche Fußschmerzen haben, Einlagen brauchen, unterschiedlich lange Beinlängendifferenzen haben oder Schuhzurichtungen brauchen? Früher konnte man seine orthopädischen Hilfsmittel auch in seine Arbeitssicherheitsschuhe legen oder an diesen Schuhzurichtungen jeglicher Art vornehmen.
Das geht heute nicht mehr!!!
Wenn man z.B. in einen Arbeitsschutzschuh eine orthopädische Einlage, welche man in seinem normalen Alltagsschuhe getragen hat, legt, erlischt die CE Prüfung und somit bei Schadensfall auch der Schutz und die Haftung der Berufsgenossenschaften und anderer Kostenträger. Das kann existenzbedrohend sein!
Deshalb gibt es baumustergeprüfte Arbeitssicherheitsschuhsysteme für Menschen, welche orthopädische Einlagen oder Schuhzurichtungen benötigen.
Wir, von der Firma Reumschüssel, können Ihnen genaue Auskunft über diese komplizierten Systeme geben, über die Kostenträger und die vielfältigen Möglichkeiten der Fertigungen in unserem Haus. Wir bieten Ihnen ein breites Angebot von baumustergeprüften, modischen und qualitativ hochwertigen Arbeitssicherheitsschuhen an, damit die CE-Prüfung ihre Gültigkeit behält und ....
Sie auch in Zukunft gesund, beschwerdefrei und in diesem Fall auch sicher durchs Leben sowie an die Arbeit gehen können!
Wir beraten Sie gerne!